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Unfallgutachten
unabhängig & auf Ihrer Seite

Schnell. Transparent. Rechtssicher.

Fragen zum weiteren Vorgehen? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Sofort Klarheit 
bevor die Versicherung kürzt

Nach einem Unfall zählt jede Entscheidung.


Wir erstellen Ihr Gutachten unabhängig – damit Ihre Ansprüche sauber dokumentiert sind.

​✔ Schaden vollständig dokumentiert
✔ Rechtssicher & nachvollziehbar
✔ Reparaturkosten & Wertminderung 

​✔ Zeitnah - bei Ihnen vor Ort

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.

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Ablauf eines Unfallgutachtens – einfach erklärt

01 ·
Kontakt aufnehmen

  • Anrufen oder WhatsApp.

  • Wir klären kurz den Ablauf.

02 ·
Fahrzeug besichtigen

  • Vor Ort / Werkstatt / Standort

  • Kurz & unkompliziert

03 ·
Gutachten erstellen

  • Schaden & Werte sauber dokumentiert.

  • Rechtssicher & nachvollziehbar.

04 ·
Unterstützung & Übergabe

  • PDF-Gutachten für die Regulierung.

  • Auf Wunsch Weiterleitung an Anwalt/Versicherung.

Unsicher, wie Sie jetzt am besten vorgehen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wichtig zu Wissen zum Unfallgutachten:

Wann brauche ich ein Unfallgutachten nach einem Verkehrsunfall?

Ein Unfallgutachten ist sinnvoll, wenn:

  • der Schaden nicht nur minimal ist

  • Sie Ihre Ansprüche sichern möchten

  • Sie einen neutralen Nachweis brauchen

​Sie wählen den Gutachter frei – keinen Versicherungsgutachter akzeptieren.

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Bei unverschuldetem Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten (§ 249 BGB).

 

  • Keine Vorkasse

  • Keine versteckten Kosten

  • Transparente Abwicklung

Bei Bagatellschäden (ca. 750 €) kann ein Kostenvoranschlag reichen – wir sagen Ihnen wann, was sinnvoll ist.

Was beinhaltet ein Beweiswerk-Unfallgutachten?

Ihr Unfallgutachten enthält u. a.:

  • Technische Schadendokumentation

  • Reparaturkalkulation nach Herstellervorgaben

  • Wiederbeschaffungswert & Restwert

  • Wertminderung

  • Fotodokumentation

  • Weitere Punkte je nach Schadenfall.

​Sie dürfen Ihren Gutachter frei wählen – Sie müssen keinen Versicherungs-Gutachter akzeptieren.

Warum ein unabhängiger Kfz-Gutachter?

Als Unfallgeschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Gutachter frei wählen.
Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren.

Ihre Vorteile:

  • Vollständige Schadenfeststellung

  • Realistische Reparaturkosten

  • Korrekte Wertminderung

  • Schutz vor Kürzungen

Ein unabhängiges Gutachten schafft die Grundlage für eine faire Regulierung.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Einsatzgebiet – flexibel vor Ort & überregional nach Absprache

Wir erstellen unabhängige Unfallgutachten – flexibel, zeitnah und direkt am Fahrzeug. Überregional nach Absprache.

Unser Einsatzgebiet umfasst unter anderem:

  • Nürtingen

  • Esslingen am Neckar

  • Reutlingen

  • Kirchheim unter Teck

  • Stuttgart

  • Böblingen

 

 weitere Regionen nach Absprache

​​​​

Unsicher, ob wir in Ihrer Region tätig sind?
→ Sprechen Sie uns gerne an.

📍 Fahrzeugbesichtigung:

Fahrzeugbesichtigung:

  • Bei Ihnen vor Ort

  • In der Werkstatt

  • Am Standort des Fahrzeugs

  • Auch bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen

 

Termin meist kurzfristig möglich

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Sie haben das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.

Wer zahlt das Unfallgutachten bei unverschuldetem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Unfallgutachten nach § 249 BGB. Für Sie entstehen keine Kosten.

Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?

In der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen nach der Besichtigung.

Wie läuft die Besichtigung ab?

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Die Besichtigung dauert meist 20–45 Minuten, abhängig von Schaden und Fahrzeug.

Muss das Fahrzeug fahrbereit sein?

Nein, das Fahrzeug kann auch nicht fahrbereit sein. Unfallfahrzeuge oder abgeschleppte Fahrzeuge können problemlos begutachtet werden.

Was passiert, wenn das Fahrzeug ein Totalschaden ist?

Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert und Restwert als Grundlage für die Regulierung.

Kann ich einen Anwalt einschalten?

Ja. Auf Wunsch arbeiten wir mit Ihrem Anwalt zusammen oder empfehlen einen Fachanwalt.

Noch Fragen? Wir sagen Ihnen sofort, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

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