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FAQ – Antworten zu Pkw-, Motorrad-, Transporter- und Lkw-Gutachten in Raum Nürtingen/ Stuttgart/ Esslingen/ Reutlingen / Tübingen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen und unserem mobilen Vor-Ort-Service.

Allgemeine Fragen zum Kfz-Gutachten

1. Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Der Preis hängt vom Fahrzeugtyp und der Schadenhöhe ab. Bei Haftpflichtschäden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten vollständig. Bei Kasko-Schäden richtet sich der Preis nach dem Aufwand und deiner Versicherungspolice.

2. Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt immer die Versicherung des Unfallverursachers das Gutachten – in der Regel zu 100 %. Für dich entstehen keinerlei Kosten.

3. Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?

In der Regel innerhalb von 24–72 Stunden nach der Besichtigung. Express-Bearbeitung ist möglich.

4. Kann ich einen eigenen Gutachter wählen?

Ja. Geschädigte haben immer das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen – unabhängig von Empfehlungen der Versicherung.

5. Wie läuft die Fahrzeugbesichtigung ab?

Wir kommen zu dir nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Die Besichtigung dauert meist 20–45 Minuten, abhängig von Schaden und Fahrzeug.

6. Muss das Fahrzeug fahrbereit sein?

Nein, das Fahrzeug kann auch nicht fahrbereit sein. Unfallfahrzeuge oder abgeschleppte Fahrzeuge können problemlos begutachtet werden.

Schadenbewertung & Regulierung

7. Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, den du benötigst, um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt zu kaufen.

8. Was ist der Restwert?

Der Restwert ist der Wert, den ein Käufer oder Verwerter noch für das beschädigte Fahrzeug zahlen würde.

9. Was bedeutet „wirtschaftlicher Totalschaden“?

Er liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Das Gutachten enthält eine klare Berechnung nach Herstellervorgaben.

10. Wie funktioniert die Wertminderung?

Auch nach der Reparatur verliert ein Fahrzeug an Marktwert. Dieser Betrag wird als Wertminderung von der Versicherung zusätzlich ausgezahlt.

11. Kann ich mein Fahrzeug trotz Gutachten selbst reparieren?

Ja. Du kannst das Fahrzeug selbst reparieren oder reparieren lassen. Du erhältst die fiktiven Reparaturkosten ausgezahlt.

12. Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag bildet meist nur Reparaturkosten ab und enthält häufig nicht alle für die vollständige Schadenregulierung relevanten Werte (z. B. Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall). Ein Gutachten ist deutlich umfassender und dient als belastbare Grundlage für die Regulierung – insbesondere bei Haftpflichtschäden.

13. Benötige ich ein Gutachten für kleine Schäden?

Ja. Auch kleine Schäden können eine Wertminderung verursachen oder teure Folgeschäden verstecken. Ohne Gutachten riskierst du finanzielle Nachteile.

14. Was passiert, wenn versteckte Schäden entdeckt werden?

Diese können per Nachbesichtigung oder Zusatzgutachten ergänzt und bei der Versicherung nachgemeldet werden.

15. Wie lange dauert die Schadenabwicklung?

Das Gutachten dauert 1–3 Tage. Die Auszahlung durch die Versicherung erfolgt meist innerhalb von 7–14 Tagen, je nach Versicherung nach Sachbearbeiter

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