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Reparaturbestätigung
nach Unfall

Unabhängiger Nachweis der Reparatur – für Versicherung & Regulierung

Damit Ihre Auszahlung nicht stockt: Vor-Ort-Prüfung & Reparaturbestätigung als PDF für die Versicherung.

Unabhängig · Vor-Ort-Prüfung · Versicherungsgeeignet · PDF

Was ist eine Reparaturbestätigung?

Eine Reparaturbestätigung belegt, dass der Unfallschaden fachgerecht instand gesetzt wurde.


Sie wird oft verlangt – besonders bei fiktiver Abrechnung oder Teilreparaturen.

Wichtig: Kein Unfallgutachten –

nur der Nachweis der durchgeführten Reparatur.

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Wichtig zu wissen zur Reparaturbestätigung

Wann wird eine Reparaturbestätigung benötigt?

Typische Fälle, in denen eine Reparaturbestätigung verlangt wird:

  • Fiktive Abrechnung (ohne Rechnung)

  • Teil- oder Eigenreparatur

  • Auszahlung Nutzungsausfall

  • Wertminderung vor Auszahlung

  • Leasing-Rückgabe

  • Fahrzeugverkauf nach Unfallschaden

Was bestätigt der Kfz-Sachverständige?

Im Rahmen der Reparaturbestätigung prüfen wir:

  • fachgerechte Ausführung (plausibel)

  • Passgenauigkeit / Spaltmaße

  • Lackbild & sichtbare Qualität

  • Abgleich mit Schadenbild

  • Fotodoku als Nachweis

Ergebnis: PDF-Bestätigung für die Versicherung

Ablauf einer Reparaturbestätigung – einfach erklärt

01 · 
Kontakt aufnehmen

Anruf oder WhatsApp – wir klären kurz, ob es nötig ist.

02 ·
Fahrzeug prüfen

Vor Ort oder Werkstatt: Reparatur prüfen.

03 ·
Bestätigung erstellen

Bestätigung inkl. Fotodokumentation.

04 ·
Unterstützung & Übergabe

PDF an Sie – auf Wunsch direkt an Versicherung/Anwalt.

Unsicher, wie Sie jetzt am besten vorgehen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für welche Fahrzeuge?
Reparaturbestätigung

Wir erstellen Reparaturbestätigungen für gängige Fahrzeugarten – unabhängig und versicherungskonform.

Fahrzeuge

  • Pkw aller Hersteller und Klassen

  • Gebraucht- und Neufahrzeuge

  • Leasing/Finanzierung

  • Sonderausstattung/Umbauteile

  • Unfallfahrzeug nach Reparatur

Nutzfahrzeuge

  • Transporter/Lieferwagen

  • Kastenwagen und Pritschenfahrzeuge

  • Firmen- und Flottenfahrzeuge

  • Kommunal/Service​

  • leichte bis mittlere Nutzfahrzeuge

Hinweis: Bestätigt nur die Reparatur – kein Unfall- oder Wertgutachten.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Unser Einsatzgebiet – flexibel & vor Ort

Wir erstellen eine unabhängige Reparaturbestätigung
flexibel, zeitnah und direkt am Fahrzeug – auch überregional nach Absprache.

Unser Einsatzgebiet umfasst unter anderem:

  • Nürtingen

  • Esslingen am Neckar

  • Reutlingen

  • Kirchheim unter Teck

  • Stuttgart

  • Böblingen

  •  weitere Regionen nach Absprache

​​​​

Unsicher, ob wir in Ihrer Region tätig sind?
→ Sprechen Sie uns gerne an.

📍 Fahrzeugbesichtigung:

  • bei Ihnen vor Ort

  • in der Werkstatt

  • am Standort des Fahrzeugs

Häufige Fragen zur Reparaturbestätigung

Reicht eine Reparaturrechnung aus?

In vielen Fällen nein. Versicherungen verlangen häufig eine unabhängige Reparaturbestätigung, um die fachgerechte Instandsetzung der Unfallschäden zu prüfen.

Ist eine Reparaturbestätigung gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Eine Reparaturbestätigung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch von Versicherungen oft als Voraussetzung für weitere Zahlungen verlangt.

Wer zahlt die Kosten der Reparaturbestätigung?

In der Regel trägt zunächst der Unfallgeschädigte die Kosten für die Reparaturbestätigung. Bei einem unverschuldeten Unfall können diese Kosten jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der gegnerischen Versicherung erstattungsfähig sein. 📌 Hinweis: Ob eine Kostenübernahme erfolgt, hängt vom Einzelfall und der Regulierungspraxis der Versicherung ab.

Wird eine Reparaturbestätigung von Versicherungen anerkannt?

Ja. Eine Reparaturbestätigung wird anerkannt, wenn sie von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt wurde und den reparierten Schaden nachvollziehbar dokumentiert.

Wann verlangt die Versicherung eine Reparaturbestätigung?

Häufig bei fiktiver Abrechnung, Teilreparaturen, vor Auszahlung von Nutzungsausfall, Wertminderung oder bei Leasingrückgaben.

Muss das Fahrzeug für die Reparaturbestätigung besichtigt werden?

Ja. Eine persönliche Fahrzeugbesichtigung ist zwingend erforderlich, da die Reparaturbestätigung auf einer tatsächlichen Sichtprüfung basiert.

Ersetzt eine Reparaturbestätigung ein Unfall- oder Schadengutachten?

Nein. Die Reparaturbestätigung bestätigt ausschließlich die fachgerechte Reparatur der unfallbedingten Schäden und ersetzt kein Schadengutachten oder Wertgutachten.

Bei weiteren Fragen oder zur Terminvereinbarung nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

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